Was ist BAföG?
Unter dem Begriff BAföG verbergen sich finanzielle Leistungen für Studierende nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Um eine neigungs- und eignungsgerechte Ausbildung der jungen Menschen in Deutschland zu ermöglichen, werden den Studierenden während der Zeit des Regelstudiums finanzielle Mittel zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes und der Ausbildungskosten zur Verfügung gestellt.
Ein Antrag auf BAföG kann gestellt werden, wenn die Ausbildung an einer öffentlichen Einrichtung oder nichtstaatlichen Hochschule durchgeführt wird. Für den Besuch der Lehrstätten, für die BAföG genehmigt ist, kann ein Antrag auf Ausbildungsförderung gestellt werden, wenn der Auszubildende nicht im Haushalt der Eltern gemeldet ist. Eine zumutbare Ausbildungsstätte darf von der Wohnung der Eltern nicht erreichbar sein. Der Auszubildende kann ebenfalls einen Antrag auf BAföG stellen, wenn er einen eigenen Haushalt führt und mit einem Lebenspartner und/oder Kind zusammenlebt.
Das BAföG wird bedarfsgerecht für den Lebensunterhalt des Studierenden nach Antragstellung geleistet. Bei der Berechnung der Höhe der Beihilfe wird das Einkommen der Eltern oder Lebenspartner mit einbezogen.
Leistungen aus dem BAföG für Studierende an Hochschulen, Akademien und Höheren Fachschule erhalten werden zur jeweils zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Staatsdarlehen gewährt. Im Gegensatz zum Zuschuss muss das Staatsdarlehen zurück gezahlt werden. Die maximale Rückzahlungssumme ist auf 10.000 Euro beschränkt. In der Regel wird das Darlehen erst 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer in monatlichen Raten rückzahlbar. Die meisten Absolventen haben dann ihren Einstieg in das Berufsleben erreicht. Für Darlehensnehmer die eine Familie gegründet haben, verbessern sich die Rückzahlungsbedingungen nochmals. Denjenigen Absolventen, welche bereits vor Ende das Darlehen teilweise oder ganz tilgen, haben die Möglichkeit, die Verringerung des rückzahlbaren Betrages zu beantragen.